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Ausschnitte aus unseren Videos

Chiropraktik wird in der Schweiz von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt.

Wenn Sie sich in chiropraktische Behandlung begeben möchten, brauchen Sie keine Überweisung durch Ihren Arzt *).

Sie brauchen dazu auch keine Zusatzversicherung, denn die Chiropraktik ist schon in der Grundversicherung mit eingeschlossen.

Wir freuen uns aber trotzdem auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt, denn so können Doppelspurigkeiten vermieden werden.

*) Falls Sie jedoch im sogenannten Hausarzt-Modell (Managed Care) versichert sind, haben Sie sich dazu verpflichtet, dass Sie beim Aufsuchen eines Spezialisten zuerst die Bewilligung Ihres Hausarztes oder bei einer tel. Hotline einholen müssten.

Kaum ein Problem bei der telefonischen Hotline, denn man wird Ihnen da auch die chiropraktische Behandlung empfehlen.

Ihrem Hausarzt müssten Sie ganz liebevoll mitteilen, dass Sie uns gerne aufsuchen möchten, und dass bei uns auch äusserst sanfte, nicht manipulative Behandlungen angewendet werden.

Im Interesse Ihres Wohlergehens wird Ihr Hausarzt dieser kostengünstigen und sehr wirksamen Behandlung mit Freude zustimmen!

Falls nicht ...?

Dann ist guter Rat teuer.

Dann wäre es vielleicht an der Zeit, sich mal zu überlegen, ob es die relativ kleinen Prämienersparnisse wert sind, auf eine freie Arztwahl verzichten zu müssen, denn es sind die Krankenkassen, welche möglichst viele ihrer Mitglieder im Managed-Care-Korsett einschränken möchten - auf Kosten der Selbstbestimmung des Patienten ...

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